Mit der Schufa hat wohl jeder schon einmal zu tun gehabt. Denn bei jeder Eröffnung eines Kontos, vor dem Abschluss eines Mobilfunkvertrages oder vor der Aufnahme einer Ratenzahlungsvereinbarung wird die sogenannte Schufa-Abfrage durchgeführt. Hierdurch erhält der Kreditgeber Informationen über den finanziellen Hintergrund des Kreditnehmers. Umgekehrt werden Daten wie die Eröffnung eines Kontos oder die Aufnahme eines Kredites an die Schufa weitergeleitet und dort gespeichert. Zu Problemen kann dies führen, wenn man in der Vergangenheit finanzielle Probleme hatte und dadurch negative Schufaeinträge hat. Deshalb sollte man einen Schufa Eintrag löschen lassen, umgangssprachlich spricht man auch von die Schufa löschen lassen.
Man sollte regelmäßig seine Schufaeinträge überprüfen und die Schufa löschen.
Die Schufa hat zwar Fristen nachdem Sie einen Schufa Eintrag löschen müssen. So müssen Eidesstattliche Versicherungen und Haftbefehle zur Erzwingung des Offenbarungseid nach drei Jahren aus dem Schuldnerverzeichnis gelöscht werden. Allerdings gibt es immer wieder Fälle in denen das Schufa löschen nicht passiert. Um die Daten zu überprüfen kann man von der Schufa eine Selbstauskunft einholen. Diese ist dazu verpflichtet ist, einmal im Jahr eine Selbstauskunft kostenlos auszuhändigen. Falls im dieser Selbstauskunft veraltete Daten aufgeführt sind, dann muß man selbst tätig werden und den Schufa Eintrag löschen lassen. Falls man dies unterlässt und nicht den fehlerhaften Schufa Eintrag löschen läßt, kann man schnell zu einem Risikokunden werden und erhält somit keine Kredite mehr oder kann keine Ratenkäufe tätigen.
Wie man einen Schufa Eintrag löschen läßt.
Um die Schufa löschen zu lassen muss man sich entweder an die zuständige Niederlassung oder an die Zentrale in Hannover wenden. Hierzu setzt man einen Brief auf, den man an die Schufa sowie an den Vertragspartner (Bank, Versandhaus, etc) sendet. In diesem muss der strittige Eintrag aufgeführt sein und eine Erläuterung warum Sie diesen Schufa Eintrag löschen lassen wollen. Hierbei berufen Sie sich auf Paragraph 33ff. des Bundesdatenschutzgesetzes zur Löschung, Berichtigung und Sperrung der falschen Daten. Hierdurch sollte es keine weiteren Probleme geben, die Schufa löschen zu lassen.
Kann man die Schufa löschen lassen bevor die Frist abgelaufen ist?
Anders sieht es aus, wenn man einen vor Ablauf der Fristen eine Schufa löschen lassen möchte. Um einen Schufa Eintrag löschen zu lassen, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Die Forderung darf erst nach dem 1, Januar 2007 tituliert sein, die Forderung darf nicht mehr wie 1000 Euro betragen und muss innerhalb von einem Monat beglichen worden sein. Um den Schufa Eintrag löschen zu lassen darf dieser auch nicht tituliert sein. Um die Schufa löschen zu lassen benötigt man ein Erledigtschreiben vom Gläubiger und beantragt beim zuständigen Amtsgericht den Schufa Eintrag löschen zu lassen. Der Löschungsbescheid wird nun an die Schufa geschickt und das Schufa löschen ist abgeschlossen.